Abrechnungsmöglichkeiten

Privatversicherte
Bei privatversichterten Patient:innen werden die Kosten in der Regel problemlos von Ihrer Krankenkasse übernommen. Jedoch können die individuellen Vertragsvereinbarungen je nach Versicherungsanbieter sehr verschieden ausfallen. Daher empfehle ich Ihnen, vor Aufnahme Ihrer Psychotherapie abzuklären in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 €- 153,00 €) nicht.

Selbszahlende
In manchen Situationen kann es sinnvoll sein die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 € – 153,00 €) nicht. Eventuell können weitere Kosten durch den Einsatz von Fragebögen etc. entstehen.
Ihre Versicherung muss in diesem Fall keine Nachricht von Ihrer Psychotherapie erhalten.

Gesetzlich Versicherte
Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Aufgrund der angespannten Versorgungssituation in Köln und der langen Wartezeiten ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Behandlung von Kassenpatient:innen in meiner Praxis möglich. Als Patient:in steht Ihnen eine zeitnahe Behandlung zu. Daher sind die Krankenkassen nach Art. 13 Abs. 3 SGB V dazu verpflichtet, für die Kosten Ihrer Behandlung aufzukommen, wenn eine Notwendigkeit dazu besteht. Für diesen Prozess nutze ich den Anbieter Tepavi. Gerne sende ich Ihnen auf Anfrage eine Beschreibung der genauen Schritte zu oder berate sie in einem Erstgespräch. Darüber hinaus finden Sie hier weitere Informationen.