Abrechnungsmöglichkeiten

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Privatversicherte
Bei privatversichterten Patient:innen werden die Kosten in der Regel problemlos von Ihrer Krankenkasse übernommen. Jedoch können die individuellen Vertragsvereinbarungen je nach Versicherungsanbieter sehr verschieden ausfallen. Daher empfehle ich Ihnen, vor Aufnahme Ihrer Psychotherapie abzuklären in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 €- 153,00 €) nicht.

Unrecognizable female psychologist taking notes on clipboard while listening to patient sitting on blurred background during psychotherapy consultation in office
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Gesetzlich Versicherte
Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Aufgrund der angespannten Versorgungssituation in Köln und der langen Wartezeiten ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Behandlung von Kassenpatient:innen in meiner Praxis möglich. Als Patient:in steht Ihnen eine zeitnahe Behandlung zu. Daher sind die Krankenkassen nach Art. 13 Abs. 3 SGB V dazu verpflichtet, für die Kosten Ihrer Behandlung aufzukommen, wenn eine Notwendigkeit dazu besteht. Für diesen Prozess nutze ich den Anbieter Tepavi. Gerne sende ich Ihnen auf Anfrage eine Beschreibung der genauen Schritte zu oder berate sie in einem Erstgespräch. Darüber hinaus finden Sie hier weitere Informationen.

Ablauf

Zunächst findet immer ein Erstgespräch statt, in dem ich mit Ihnen kläre, was das richtige Angebot für Sie ist. Sie erläutern mir Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden und erste Fragen können geklärt werden. Dies geschieht im Rahmen der Psychotherapie persönlich in meinen Praxisräumlichkeiten und kann je nach Bedarf im Verlauf auch per Video stattfinden. 

Sollten Sie sich für eine psychotherapeutische Behandlung bei mir entscheiden, können zunächst die weiteren sogenannten probatorischen Sitzungen, die dann in den meisten Fällen von der jeweiligen Kasse (s. Abrechnungsmöglichkeiten) übernommen werden, begonnen werden.

Ein Termin umfasst für gewöhnlich 50 Min. Eine Kurzzeittherapie dauert bis zu 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie umfasst in der Regel ca. 60 Stunden. Die Anzahl der Sitzungen bei Coaching und Beratung wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.

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